„Der Atemschutzeinsatz stellt allgemein wohl die höchsten Anforderungen an einen Florianijünger“, meint Landesfeuerwehrinspektor Hubert Vetter. Der Atemschutzausbildung kommt deshalb ein ganz besonderer Stellenwert zu, geht es doch dabei nicht nur um die Kenntnisse der Brandbekämpfung unter Extrembedingungen, sondern vor allem auch um die Sicherheit der Einsatzkräfte.
Die Verbandsleitung hat deshalb nach intensiven Vorarbeiten die Einführung einer Atemschutz-Leistungsprüfung beschlossen. Ziel und Zweck der Atemschutz-Leistungsprüfung ist es, die bei den Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule oder bei der laufenden Ausbildung in der Feuerwehr im Bereich des Atemschutzes erworbenen Kenntnisse zu perfektionieren. Die Atemschutz-Leistungsprüfung ist als zusätzliche Atemschutzausbildung anzusehen und soll mithelfen, die im Einsatz gestellten Aufgaben sicherer, besser und vor allem unfallfrei zu erfüllen. Die Richtlinie für die Leistungsprüfung regelt die Voraussetzungen für den Erwerb des Leistungsabzeichens. Zudem soll sie eine Hilfe bei der Ausbildung sein sowie die Organisation und Durchführung der Atemschutz-Leistungsprüfung regeln. „Mit der Einführung dieser Leistungsprüfung kann ein weiterer wichtiger Schritt für die praxisbezogene Ausbildung unserer Feuerwehrmitglieder gesetzt werden“, erklärt Vetter.